pressemitteilung 2008

Presseerklärung der Freiburger Kant Stiftung zum 60. Jahrestag der UN-Menschenrechtscharta am 10. Dezember 2008

Kein Schutz der Menschenrechte ohne den Schutz ihrer natürlichen, kulturellen und sozialen Grundlagen!

Auf diesen fundamentalen Zusammenhang macht die Kant- Stiftung anlässlich des 60. Jahrestages der UN-Menschenrechtserklärung aufmerksam. Der Vorsitzende der Kant Stiftung, Berthold Lange, dazu: "So lange partikulare Egoismen bis hin zu dem Motto "my country first!" in kurzsichtiger Weise die politische Interessenvertretung auf diesem Globus dominieren und eine nachhaltige Weltinnenpolitik zugunsten von Ressourcengerechtigkeit verhindern, bleiben Konferenzen zur Sicherheit, zum Klima- und Umweltschutz sowie zu den diversen "humanitären Katastrophen" - ebenso wie das Bekenntnis zu den Menschenrechten - nichts als doppelbödige Gesinnungslyrik."


Die Kant-Stiftung fordert deshalb einen Strukturwandel. Dieser Wandel müsse an den Wurzeln des globalisierten Ausplünderungswettbewerbes ansetzen. Artikel 1 der UN Menschenrechtscharta laute zwar: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Die Realität aber sehe anders aus. Jeden Tag würden Rechte und Würde unzähliger Menschen verletzt, vor allem das in den Artikeln 3, 22 und 25 konstatierte Recht auf Leben und eine dieses Leben gewährleistende Ernährung und soziale Sicherheit. Hunger, Trinkwassermangel, faktische Leibeigenschaft oder Sklaverei sowie Ausplünderung bzw. Zerstörung der natürlichen und sozialen Lebensgrundlagen (wie z. B. im Irak oder derzeit im Ostkongo) durch anonymisierte Teilhaber eines "global playing" gehörten für viele Millionen Menschen noch immer zum Alltag. Oft würden solche Verhältnisse "unterfüttert" durch Waffengeschäfte und umgesetzt von bewaffneten Milizen bzw. kriminellen Söldner-Banden, die als Instrumente schmutziger Stellvertreter- bzw. Bürgerkriege das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit aushöhlten.

Die Frage nach dem Eigentum (Artikel 17) an den natürlichen und kulturellen Ressourcen der Menschheit müsse deshalb grundsätzlich neu und klarer gestellt werden. So seien etwa globale, aber auch völkerrechtlich strittige, inner- oder zwischenstaatlich umkämpfte regionale Gemeinschaftsgüter weltweit unter einen internationalen rechtstaatlichen und zivilgesellschaftlichen Schutz zugunsten der betroffenen Bevölkerung zu stellen. Die Vereinbarung eines solchen Schutzes und dessen Durchführung könne letztlich nur über die UNO organisiert werden, und er ließe sich aus einer - im Sinne des Nicholas Stern- Berichtes - nachhaltigeren Nutzung von treuhänderisch verwalteten Ressourcen finanzieren.

Die Freiburger Kant-Stiftung fordert die Organisation eines rechtsstaatlich - zivilgesellschaftlichen Gemeingüterschutzes allerdings auf allen Ebenen, national und international. Die ererbten natürlichen, sozialen und kulturellen Ressourcen seien als Gemeinbesitz mit Verfassungsrang zu versehen und zu respektieren. Deren Nutzung dürfe demzufolge nicht rein ökonomisch-privatwirtschaftlichen Gewinninteressen und staatlichen Machtinteressen anheim gestellt werden. So hätten auch internationale Gremien wie z. B. die WTO den Vorrang der Menschenrechte zu respektieren und Vorgaben des UN-Menschenrechtsrates zu berücksichtigen.

Die Menschheit müsse sich mittels ihrer politischen Repräsentanten und Institutionen (nicht zuletzt über die ausstehende Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die USA, Indien, Israel, China, Russland u. a.) zur 'kollektiven Rationalität# einer praktischen Vernunft und zu einem "reziproken Altruismus" im Sinne Immanuel Kants bequemen, oder sie werde zuerst als soziale Gemeinschaft und dann auch als Gattung untergehen.

(V.i.S.d.P.: Berthold Lange, Manfred Ladwig; Freiburger Kant-Stiftung, www.kantstiftung.de)


PDF Logo Pressemitteilung als PDF Datei herunterladen.
Vorherige Seite: Vorträge 2007  Nächste Seite: Podiumsdiskussionen 2009